Fernwärme für ca. 2.200 Haushalte im Ortsnetz Braunsbedra
Versorgung der Stadt Braunsbedra über Fernwärmeleitungen, Trassenlänge ca. 6000 m
Baubeginn 1991 Erweiterung entsprechend Sanierungsfortschritt
Die Fernwärmeversorgung Braunsbedra wurde nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Primärenergiefaktor „Null“ zertifiziert. Der Primärenergiefaktor zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Hier gilt: Je kleiner der Primär-energiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Vorteile für Eigenheimbauer (Neubau) und bei Sanierungsmaßnahmen ergeben sich aus der Wärmeschutzverordnung/Energiepass.
Wärmeerzeugung und −verteilung für Teile der Gemeinde Großkayna
Inbetriebnahme 1991
Anschlußleistung 1,3 MW
Trassenlänge 1300m
eingesetzter Brennstoff: Holzhackschnitzel
Die Fernwärmeversorgung Großkayna wurde nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Primärenergiefaktor 0,33 zertifiziert. Der Primärenergiefaktor zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Hier gilt: Je kleiner der Primär-energiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Vorteile für Eigenheimbauer (Neubau) und bei Sanierungsmaßnahmen ergeben sich aus der Wärmeschutzverordnung/Energiepass.
Wärmeerzeugung und −verteilung in einem Wohngebiet der Stadt Mücheln
Inbetriebnahme 1995
Anschlußleistung 1,1 MW
Trassenlänge 600 m
eingesetzter Brennstoff: Erdgas, ab November 2008 Holzhackschnitzel
Die Wärmeversorgung Mücheln wurde nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Primärenergiefaktor 0,42 zertifiziert. Der Primärenergiefaktor zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Hier gilt: Je kleiner der Primär-energiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Vorteile für Eigenheimbauer (Neubau) und bei Sanierungsmaßnahmen ergeben sich aus der Wärmeschutzverordnung/Energiepass.
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